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BeitragVerfasst: 29.08.2011, 21:49
von Maxi
Nein, warscheinlich nicht.

BeitragVerfasst: 29.08.2011, 21:53
von schulsanijuh
Schade :-(

Egal wann erstellst du eins ?

BeitragVerfasst: 29.08.2011, 21:55
von Maxi
Evt. noch diese Woche, mal schauen.

BeitragVerfasst: 29.08.2011, 23:36
von Berliner Schildkröte
Hallo Maxi,

das Fallbeispiel hast du im großen und ganze zwar ganz ordentlich gelöst, dennoch sind mir einige Punkte aufgefallen. Ganz zu Anfang kommst du zu der Patientin, die nicht antwortet und "sehr abwesend" sein soll. Für mich stellt sich an dieser Stelle die Frage, warum du nicht nach dem von dir angesprochenen Rettungsdienst-Schema vorgehst. Du sprichst sie zwar an, gehst aber obwohl sie keine Reaktion zeigt, sofort dazu über Puls zu messen. Normalerweise würde hier doch ein nochmaliges Ansprechen und bei fehlender Reaktion die Atemkontrolle (mit anschließender SSL oder HLW) folgen. Du stellst einen Puls von 52/min fest. An dieser Stelle hätte ich bereits über einen Notruf nachgedacht, der Wert ist schließlich sehr (in diesem Fall unrealistisch?) niedrig. Zu A wie Airway gehört eigentlich auch über ein Stifneck nachzudenken..

Nun beginnst du mit der Anamnese: Sie hat nichts gegessen und getrunken. Diese Antwort scheinst du komplett zu ignorieren, stattdessen machst du mit E weiter, also einem ausführlichen Bodycheck. Den Bewusstseinszustand versuchst du nicht wirklich weiter einzuschätzen. Dann folgt endlich der Notruf, wo du dem Disponenten irgendwelche Werte um die Ohren haust, die ihn eigentlich weniger interessieren, dass sie Vital bedroht ist, kommt dabei für mich jetzt nicht klar heraus.

Dann kommt das Stifneck, was du dir eigentlich ohne vorherige manuelle HWS-Immobilisation auch hättest sparen können. Den BZ misst du dann auch irgendwann und stellst zu deiner Überraschung fest, dass er sehr niedrig ist. Dann ist es aber zu spät für große Überredungskünste und sie kippt dir weg.

Alles in allem trotz deines supertollen ABCDE-Schemas ein ziemliches Durcheinander ohne ordentliche Anamnese. Für Ersthelfer gilt eigentlich immer noch Basismaßnahmen, Notruf und DANN erweiterte Erste Hilfe. Vielleicht solltest du dich mehr auf die Basics besinnen.

@schulsanijuh Für dein erstes Fallbeispiel war das schon ganz gut gemacht. ;)

Grüße
Berliner Schildkröte

BeitragVerfasst: 30.08.2011, 10:43
von -Anja.-
Sorry, dass ich dir nichtmehr geholfen habe, Maxi

BeitragVerfasst: 31.08.2011, 11:48
von M1k3
Original von Berliner Schildkröte
Dann kommt das Stifneck, was du dir eigentlich ohne vorherige manuelle HWS-Immobilisation auch hättest sparen können.

Don Quijote Modus An:
NEIN!!!!! Nur weil BISHER nix Immobilisiert wurde, heist das noch lange nciht, das man es dann lassen kann!!!

Das hohle Argument "wenn bisher nix passiert ist, passiert jetzt auch nix mehr" oder "mehr kann nicht kaputt gehen" ist schlichtweg falsch.

BeitragVerfasst: 31.08.2011, 16:29
von Berliner Schildkröte
Original von M1k3
Original von Berliner Schildkröte
Dann kommt das Stifneck, was du dir eigentlich ohne vorherige manuelle HWS-Immobilisation auch hättest sparen können.

Don Quijote Modus An:
NEIN!!!!! Nur weil BISHER nix Immobilisiert wurde, heist das noch lange nciht, das man es dann lassen kann!!!

Das hohle Argument "wenn bisher nix passiert ist, passiert jetzt auch nix mehr" oder "mehr kann nicht kaputt gehen" ist schlichtweg falsch.

Nein, so meinte ich das nicht. Es geht mir darum, dass er das Stifneck/HWS-Immobilisation schon viel früher nämlich bei A hätte machen sollen und Teile bis zu diesem Zeitpunkt schon lange kaputt gegangen sein könnten. War aber in der tat ziemlich doof formuliert...

Grüße
Berliner Schildkröte

BeitragVerfasst: 12.10.2011, 17:54
von Samuelkoeln
Bei der Beschreibung und dem Gespräch mit der Pat. hätte ich eigentlich schon deutlich früher BZ erhoben; sofort RTW bestellt. Die ham immerhin G-40, in dem Zustand halte ich Traubenzucker bereits für problematisch.

HWS-Immobilisation wenn die Möglichkeit gegeben ist auf jeden Fall.

BeitragVerfasst: 12.10.2011, 17:59
von Nordwind
Ähm, darf die RTW-Besatzung G40 überhaupt geben?
Ausserdem ist das FB doch schon seit langem tot...

BeitragVerfasst: 12.10.2011, 18:08
von sebbe1995
Das hängt recht stark vom ÄLRD etc. ab.
also bei uns gibt's eh nur G20% und diese dürfen von RA als "Erweiterte Versorgungsmaßnahme" gegeben werden, wenn die entsprechende Indikation steht (Hypoglycämiebedingte Bewusstseinsstörungen).

Und @ Samuelkoeln: Es ist meist blöd, wenn alte Threats ausgegraben werden, da in den wenigsten Fällen neue Aspekte zu der Diskussion hinzukommen (sonst wäre sie ja nicht gestorben). Außerdem kennt man natürlich den Inhalt der vorangegangenen Beiträge nicht mehr, was es sehr mühsehlig machen würde, weiter mitzudiskutieren.
Also am Besten die Threats, die länger nicht mehr kommentiert wurden ruhen lassen, es sei denn es kommen wirklich wichtige Aspekte hinzu, welche jetzt noch interessant sind ;)

@ Threat: *R.I.P* --> *Rest in pieces*

LG Sebbe

BeitragVerfasst: 12.10.2011, 18:48
von Samuelkoeln
@sebbe: Tut mir leid, hab das mit dem toten Thread wohl übersehen.

Bei uns darf G-40 gegeben werden, wenn die situation es unbedingt erfordert. Wenns nicht ganz so schlimm ist gibts ne G-5 Infusion. Aber eben auch nur, wenn unbedingt nötig. Da in Köln NA und RTW aber fast immer gleichzeitig und sehr schnell eintreffen, besteht das Problem eigentlich nicht. Meist ist in 5min der RD vor Ort.

BeitragVerfasst: 12.10.2011, 19:24
von Don Spekulatius
Man, dieser Seich mit der G5-Infusion hält sich auch erschreckend lange. Warum, außer zum Verdünnen von Amiodaron, wird das Zeug eigentlich noch hergestellt?

Also: Die Infusion von G5 ist heute obsolet. Warum? Weil die Glucose schnell verstoffwechselt wird und nur destilliertes Wasser übrig bleibt. Die Gabe von G40 in eine laufende Vollelektrolytlösung ist in JEDEM FALL vorzuziehen !

BeitragVerfasst: 05.11.2011, 13:35
von [SSD]Niklas
-Blutzuckermessgerät+Zubehör -Sauerstoff+Zuberhör -Masken in verschiedenen Größen -Beatmungsbeutel -Pulsoxi -Samsplint -Stiftnec


Ich bin neu hier und wunder mich das alle Schulsanitätsdienst so hoch qualifiziert sind. Wir an unsere Schule haben lediglich eine Ersthelferausbildung absolviert und das war es dann auch schon wieder. Und nun frag ich mich jetzt wie ihr das macht,weil die Sanitäterausbildung ist ja erst ab 16 Jahren möglich soweit ich informiert bin, und die Gerätschaften wie z.B. Stiftnec, Sauerstoff, Ambu, etc sind ja erst ab der Qualifikation des Sanitäters anzuwenden.

lg Niklas

BeitragVerfasst: 05.11.2011, 14:16
von LevSani
Hi Niklas!

Zuerst einmal kann ich dir sagen, dass nicht alle Schulsanitätsdienste so hoch qualifiziert sind. Die meisten SSD, die ich persönlich kenne, arbeiten fast nur mit Ersthelfern. Auch das kann super funktionieren.

Du sagst, dass gewisse Gerätschaften wie der Stifneck, Sauerstoff, Ambubeutel etc. erst ab einer Qualifikation als Sanitäter einzusetzen sind. Prinzipiell wäre das natürlich wünschenswert, es ist aber nicht so.

Auf viele dieser Geräte brauchst du nur eine Einweisung bzw. musst wissen, wie du damit umzugehen hast. Das hat erstmal nichts mit irgendwelchen Sani-Scheinen zu tun.
Somit kann man den SSDlern auch beibringen, wie man einen Ambubeutel oder Stifneck verwendet, ohne gleich einen kompletten Sanitätskurs zu machen.
Außerdem: Solange du keine Urkunde bekommst, auf der drauf steht, dass du jetzt z.B. die Fachausbildung Sanitätsdienst des DRK hast, sondern nur, dass diese und jene Lehrinhalte vermittelt wurden, bist du auch aus den Vorgaben der Ausbildungsvorschriften raus. Sowas kann man dann z.B. "Fortbildung für Schulsanitäter" oder so nennen...