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BeitragVerfasst: 08.01.2010, 16:56
von Tone Bone
Auch sind ausbildungen wie HiB, HiS, RH usw nichtmal HiOrg intern genormt (oder wenn doch, dann gibts trotzdem Abweichungen.)


Kleine Ergänzung/Klarstellung hierzu:
Für die Rettungshelfer-Ausbildung gibt es eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die - zumindest in NRW - diese beiden Ausbildungen klar regelt. Wie das in den anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht genau sagen, vermute aber ähnliches.
In dieser Prüfungsordnung ist klar geregelt, was in welcher Form gelehrt werden muss!

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:03
von M1k3
IN Berlin ist ein RH uninteresant, da man erst ab RS RD fahren kann...

und definiert wird RH auch unterschiedlich...
So habe ich meine Rettungshelfer Prüfung nach der 160 Std. Theorie gemacht. Rettungshelfer darf ich mich aber nur nach den Praktika nennen laut Ausbilder. Da ich aber die Praktika nicht separat dokumentiert habe (das hat meine Schule), kann ICH schlecht belegen das ich diese absolviert hab ;)

Und so entsteht ein Loch, you see?

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:08
von Tone Bone
IN Berlin ist ein RH uninteresant, da man erst ab RS RD fahren kann...

Es will ja auch nicht jeder direkt Rettung fahren ;)
Als RH darf man (zumindest in unserem schönen Bundesland) auf dem KTW eingesetzt werden, gleichzeitig ist das eine gute Sache für ehrenamtliche Personen, da für die Rettungssanitäter-Ausbildung zusätzliche Zeit gebraucht wird.

Ich musste übrigens, genauso wie du, warten, bis ich das Praktikum im Rettungsdienst belegt hatte. Davor konnte ich mich lediglich Einsatzsanitäter (MHD) nennen, nach dem Praktikum dann offiziell RH.

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:11
von M1k3
Original von Tone Bone
Ich musste übrigens, genauso wie du, warten, bis ich das Praktikum im Rettungsdienst belegt hatte. Davor konnte ich mich lediglich Einsatzsanitäter (MHD) nennen, nach dem Praktikum dann offiziell RH.


Und wie beweist du mir jetzt das du da Praktikum gemacht hast? ;) (wär das KH und RW ?)

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:23
von Tone Bone
Mit gefühlten 100 Unterschriften von meinem LRA von der Rettungswache ?! :D

Ich habe lediglich ein RW-Praktikum gemacht, KH-Praktikum braucht man hier erst ab dem RS.

BTW: Beide Ausbildungen sind in NRW ab 17 Jahren!

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:28
von M1k3
Wie kann das seien?

Der Rettungssanitäter ist doch eine festgelegte Ausbildung nach Bund-Länder Ausschuss Rettungswesen?

Das heist der RS muss Bundesweit doch gleich seien? (Und der war ab 18 meiner Meinung nach).



Nuja, und die ganzen Unterschriften hab ich in meinem Praktikumsheft, welches in meiner Ausbildungsstätte die nächsten 10 Jahre wohnt ;)

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:28
von LevSani
Der RS ist hier in NRW ab 17? Das wäre mir neu.
Edit: Mike war schneller, ich stimme ihm aber voll und ganz zu.

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:35
von Tone Bone
Zitat aus der RettAPO vom 3. November 2009

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Ausbildung wird nur zugelassen, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat (...)


Und bevor Einspruch kommt: Nachrechnen ;) Ich hatte am Anfang auch meine Probleme mit.

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:37
von Nachwuchssani
Original von M1k3
Wie kann das seien?

Der Rettungssanitäter ist doch eine festgelegte Ausbildung nach Bund-Länder Ausschuss Rettungswesen?

Das heist der RS muss Bundesweit doch gleich seien? (Und der war ab 18 meiner Meinung nach).



Nuja, und die ganzen Unterschriften hab ich in meinem Praktikumsheft, welches in meiner Ausbildungsstätte die nächsten 10 Jahre wohnt ;)

Der ist unterschiedlich, z.B beim MKT und beim Lehrinstitut für präklinische Rettungsmedizin ist der RS erst ab 18, beim BRK aber schon ab 16 (alle Angaben beziehen sich auf München)

EDIT: Quellen
Quelle BRK-München:
"Zulassung zur Ausbildung
1.) Zur Ausbildung wird zugelassen, wer die Eignungsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 und 3 der RSanV erfüllt. Die Ausbildung kann beginnen, wer das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat."
http://www.brk-muenchen.de/kursangebote/sanitaets-und-rettungsdienstliche-ausbildung/Pruefungsordnung%20RS%20-%20neu%20V%202.3.pdf

Quelle MKT:
"Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre..."
http://www.mkt-krankentransport.de/Ausbildung-zum-RS.25.0.html

Quelle Lehrinstitut für präklinische Rettungsmedizin:
"Voraussetzungen:...Mindestalter 18 Jahre..."
http://www.rettungsdienstschule-muenchen.de/index.php?PHPSESSID=20278937b7c68088f52e03e90c5e866e&menueFirstId=4&menueSecondId=57&menueThirdId=

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:37
von LevSani
@ Tone Bone: Das is aber neu oder? Also jetzt erst in der aktuellen Fassung so festgelegt worden.

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:39
von M1k3
Wieso dürft ihr anders sein? :D

EDIT: wieso geht das? Meine Weltanschauung geht grad Flöten :(

Hat n 16 Jähriger RS dann die gleichen Kompetenzen und Rechte wie n 18 Jähriger? (was ja garnciht geht?)

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:43
von Nachwuchssani
Ich glaube es ist so, dass die Ausbildungsinhalte festgeschrieben sind, die Vorraussetzungen jedoch nicht.
Aber korrigiert mich bitte wenn das falsch ist, ich kenn mich da jetzt nicht wirklich aus...

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:44
von LevSani
Hier reden wir aber von Bayern, also dem Ausland, da ist alles etwas seltsam. Bei denen ist auch das Bierglas schwerer als das Bier da drin und die Wurst essen die auch nur gepellt mit Senf, der nicht nach Senf schmeckt ;)

PS: Liebe Bayern, bitte nicht beleidigt sein, is doch alles nur Spaß!

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:45
von Nachwuchssani
Jaja: "I come from Bavaria, that's near Germany" :D

BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:47
von Tone Bone
@ Tone Bone: Das is aber neu oder? Also jetzt erst in der aktuellen Fassung so festgelegt worden.

Nein, das ist zumindest in der letzten Fassung schon genauso gewesen. Das kann ich mit 100%iger Sicherheit sagen, da ich zu der Gruppe der Personen gehöre, die letztes Jahr vor der Novellierung einen RH-Kurs belegt habe...und auch schon damals waren RH und RS in einer gemeinsamen Prüfungsordnung geregelt.

Hat n 16 Jähriger RS dann die gleichen Kompetenzen und Rechte wie n 18 Jähriger? (was ja garnciht geht?)

Einen 16jährigen RS wird es immer noch nicht geben, da jeder zu Ausbildungsbeginn mind. 17 Jahre alt sein muss. Wenn man jetzt durchrechnet, wird so gut wie jeder 17jährige RS-Anwärter den RS erst mit 18 oder vlt. wenige Monate vor seinem 18. Geburtstag vollenden können. Das liegt u.a. an der vorhandenen Schulpflicht und der Tatsache, dass der RS keine richtige Berufsausbildung ist. Insofern wird ein RS-Anwärter, der gleichzeitig Schüler ist, kaum Zeit für die ganzen Praktika und den Abschlusslehrgang finden.