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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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12.01.2010, 21:38

Original von GeKue
Jupp, ist aber nich von den Berlinern... man beachte das Kennzeichen im Hintergrund. Und als es damals im Netz auftauchte, war es auf einer ausländischen Seite.

Du kannst an dem Kennzeichen was erkennen? Wow...

12.01.2010, 21:57

Original von gorld
Original von GeKue
Jupp, ist aber nich von den Berlinern... man beachte das Kennzeichen im Hintergrund. Und als es damals im Netz auftauchte, war es auf einer ausländischen Seite.

Du kannst an dem Kennzeichen was erkennen? Wow...


Das sieht nich mal wie n deutsches Kennzeichen aus ;)

13.01.2010, 16:03

Mal ne andere Frage:
Ist eine nicht vorhandene Pupillenreaktion bei Lichtreizen ebenfalls ein absolut sicheres Todeszeichen? Sollte man dort weiter reanimieren oder sich und dem Patienten(?) weiteres ersparen.
Es ist überhaupt die Frage, ob wir die Schlüsse, die wir aus dem Einsatz der Pupillenleuchte ziehen in unser Handeln einbeziehen dürfen, da wir ja schließlich Laien sind und keine Diagnosen stellen dürfen.

13.01.2010, 16:22

Also eine nicht vorhandene Lichtreaktion ist definitiv kein sicheres Todeszeichen (Bsp: Hirndrucksymptomatik, Glasauge, Glaukom, ..... )
Auch eine entrundete Pupille ist sicher für einen Laien schwer zu erkennen.

Und ein paar Rückschlüsse kannst Du aber dennoch daraus ziehen bei Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Drogenintoxikation o.ä. ...

13.01.2010, 16:23

Nein, wer erzählt denn sowas!? Gibt etliche Medikamente und Verletzungen die eine Pupillenreaktion verhindern könnten, obwohl es dem Patienten eigentlihc noch vollkommen gut geht - nicht zuletzt könnte er auch einfach zwei Glasaugen haben...
Wer einen SAN-Kurs besucht hat, der ist sicher kein absoluter Laie mehr. Diagnosen darf auch ein Sanitäter stellen - auch wenn man die dann als "Verdachtsdiagnose" deklarieren sollte - zur abgrenzung von einer definitiven (dann durch einen Arzt erfolgten) Diagnostik (die aber auch selten vom Notarzt, sondern in aller Regel in der Klinik erfolgt).
Ansonsten ist die Aussagekraft der Pupillenreaktion tatsächlich eingeschränkt, aber man kann daraus durchaus seine Entscheidungen beeinflussen lassen - wobei es hier meist eher um Prioritäten als um definitive Behandlungsentscheidungen gehen wird.

13.01.2010, 16:25

Man sollte sich nicht auf Pupillenreaktionen verlassen, da man die Reaktion bei vielen Krankheiten und Medikamenten ausbleibt außerdem sollte man immer die Möglichkeit von Glasaugen einbeziehen muss...jedoch finde ich dies meistens (besonders im SSD) eher sehr unwahscheinlich...ich gehe jetzt grundsätzlich mal davon aus, das man als Laie immer reanimiert, es sei denn es liegen Situationen vor, die nicht mit dem leben vereinbar sind (z.B. abgetrennter Kopf), da ansonsten nur ein Arzt den Tod feststellen kann.

(Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, ich muss mal gestehen, dass ich mich da nicht so gut auskenne...)

EDIT: Peit und GeKue waren schneller
Zuletzt geändert von Nachwuchssani am 13.01.2010, 16:29, insgesamt 2-mal geändert.

13.01.2010, 16:27

3 Antworten in 3 Minuten...wir sind guuut. ;)

13.01.2010, 16:49

Oh Gott, wäre die fehlende Pupillenreaktion schon ein sicheres Todeszeichen, dann hätte ich schon einige Patienten für tod erklären müssen...vor allem hätte dann der Augenarzt ein Problem, wenn er diese Tropfen gegeben hat, die die Pupillenreaktion verhindern...er wäre ein Massenmörder ;)

13.01.2010, 16:57


Ich freu mich schon auf den Moment, wo hier irgendein Held auf die Idee kommt, da man Leute auch mit gesunder Pupillenreaktion reanimieren darf, im Notfall sämtliche anderen Vitalzeichen außer Acht lässt und beschließt "ok, die Pupillen reagieren - ich reanimier dann mal" :)

13.01.2010, 17:21

So, ich würde jetzt ja einen längeren Text schreiben, aber ich bin damit beschäftigt, in der Nachbarschaft rumzurennen, weil die alle eine normale Pupillenreaktion haben!!!! PANIK!!!! :P

13.01.2010, 18:19

@ LevSani
Der Augenarzt gibt glaube ich keine Tropfen die die Pupillenraktion auszusetzten, sondern die sie generell erweitern, damit er mit der lustigen kleinen Lampe auf die Netzhaut gucken kann.
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege (ich lerne gerne dazu)

13.01.2010, 18:22

Natürlich hast du recht, sie erweitern die Pupille. Und da die Pupille somit maximal erweitert bleibt, ist keine Pupillenreaktion möglich, also ist diese ausgesetzt.

13.01.2010, 21:25

Atropin wird glaube ich da genutzt.
Im übrigen wird auch ein Antidot genutzt damit die Pupille nicht geweitet bleibt nach der Untersuchung ;) Allerdings wirkt das nicht sehr gut hab ich den Eindruck.

13.01.2010, 21:32

So ist es. Weil ich hatte letztens einen Einsatz, wo eine Schülerin, die gerade vom Augenarzt gekommen ist, beim Rollerfahren geblendet wurde und direkt vor der Schule einen stehenden LKW gerammt hat...

13.01.2010, 21:34

War da nicht ne Beschränkung ob und wie man im Straßenverkehr teilnehmen darf nach nutzen dieses Medis?

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