Seite 1 von 6: 1, 2, 3, 4, 5, 6 | Nächste
28.06.2012, 04:01
28.06.2012, 04:35
28.06.2012, 09:33
28.06.2012, 10:28
Original von krumel
siehe hierzu das jüngst erlassene komplette Verbot von Medikamentengaben in München
28.06.2012, 13:32
Die Bundesärztekammer hat sich ja auch mittlerweile dazu geäußert...
Und hier findest du ganz viele Meinungen aus dem Forum.
28.06.2012, 15:11
Original von Tizian
1. Den Link kann ich irgendwie nicht öffnen.. >.<
2. Das Thema geht aber normal über Rettungssanitäter (zumindestens laut Titel), es ist aber nicht so, dass RA und RS zum NS zusammengelegt werden, oder hab ich da was falsch verstanden?
28.06.2012, 15:51
28.06.2012, 19:05
Original von Hajo Behrendt
Die bisherigen Rettungsassistenten werden deutlich abgewertet. Wahrscheinlich werden sie irgendwann zu dem degradiert werden, was heute der "Rettungssanitäter" ist, und nur noch als Fahrer bzw. im Krankentransport eingesetzt werden.
Original von Hajo Behrendt
Das geht in meinen Augen nicht. Eine verpflichtende Ergänzungsprüfung ist absoluter Quatsch. Mit welchem Anrecht?
Original von Hajo Behrendt
Bei den Überarbeitungen von anderen Berufsbildern hat man ja auch nicht gesagt: "Die Arzthelferin darf in Zukunft nur noch telefonieren, wenn sie keine Zusatzprüfung zur Medizinischen Fachangestellten macht" oder: "Die frisch ausgebildete Krankenschwester darf nur noch Grundpflegeaufgaben übernehmen, wenn sie sich nicht nochmal sechs Monate Nachschulen lässt und ein neues, erweiteres Staatsexamen als Gesundheits- und Krankenpflegerin ablegt"...
Original von Hajo Behrendt
Wenn die mich dazu zwingen wollen, nochmal eine Berufsabschlussprüfung neu abzulegen, werde ich denen ordentlich den Marsch blasen. Oder es zumindest versuchen.
![]()
Original von Hajo Behrendt
Das ganze Ding ist doch durchsichtig: Die privaten Rettungsdienstschulleiter wollen wieder etwas mehr Geld verdienen, weil heutzutage immer mehr kommunale und öffentliche Bildungseinrichtungen selbst Rettungsassistenten ausbilden. Ohne Schulgeld.
Original von Hajo Behrendt
So versuchen die Herren krampfhaft, ihren Einfluss zu retten und sich nebenbei noch ein hübschen Sümmchen durch die zehntausendfachen, willkürlichen Nachprüfungen der bisherigen Rettungsassistenten zu verdienen.
Original von Hajo Behrendt
Die Rettungsdienstausbildung gehört an staatliche Schulen!
Original von Hajo Behrendt
Kostenfrei!
Original von Hajo Behrendt
Lasst denen das nicht durchgehen!
Die Rettungsdienstausbildung gehört an staatliche Schulen!
Kostenfrei!
Original von Tizian
- RA > 5 Jahre Berufserfahrung: 6-Monatige Weiterbildung
- RA < 5 Jahre Berufserfahrung: staatliche Ergänzungsprüfung
29.06.2012, 04:28
Die Frage war eigentlich, warum es in dem anderen Thread eigentlich um die Ausbildung zum RS geht und plötzlich jeder zweite über NFS geschrieben hat. Hab mir jetzt jeden Beitrag durchgelesen und verstanden wie die draufgekommen sind..Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass RettSan+RettAss=NotfallSan werden soll? Das solltest du dann vielleicht nochmal nachlesen, eh du darüber diskutieren willst.
29.06.2012, 18:56
29.06.2012, 21:01
Der Schritt jetzt aber Heilkundliche Maßnahmen nach Gutdünken der ÄLRD dem NFS zu übertragen schießt über das Ziel hinaus.
Gleichzeitig muss aber auch festgehalten werden dass hierbei dem Notarzt nur aufgrund zeitlichen Vorteils vorgegriffen wird. Eine NA Alarmierung ist daher zwingendes muss.
Es stimmt zwar, manchmal ist man schneller am KH als der Notarzt am Einsatzort, das habe ich aber persönlich seltenst erlebt. (dann fährt man sich halt entegegen).
29.06.2012, 23:04
Original von patzi
Hier wäre eine saubere Definition der Notkompetenz (ein selten dämliches Wort) im RettAssG (Welche ärztliche Maßnahme (bestimmte Medikamente, Intubation) darf unter welcher Vorrausetzung vom RettAss übernommen werden.) hilfreich und wünschenswert.
Original von patzi
Eine NA Alarmierung ist daher zwingendes muss.
Es stimmt zwar, manchmal ist man schneller am KH als der Notarzt am Einsatzort, das habe ich aber persönlich seltenst erlebt. (dann fährt man sich halt entegegen).
Original von patzi
"Die verpflichtende Notarzt-Nachforderung ist ein starkes Manko, da oftmals nicht nötig oder sogar schlechter für den Patienten."
Das sind die Kommentare die mir Angst machen, aber vielleicht kann der Schöpfer dieses Zitates ja auch erklären woher er diese Weisheit nimmt.
Ansonsten halten ich die Stellungnahme der BÄK für ziemlich zutreffend.
29.06.2012, 23:39
30.06.2012, 00:28
Original von sebbe1995
Und noch ein weiterer Punkt: Bei vielen der invasiven Maßnahmen und auch einiger Medikamentengaben braucht primär gar kein Notarzt vorbeikommen, da der RA denn Patienten auch alleine gut versorgen kann. Ein NFS wird dies dann um so besser können. Eine zwingende NA-Nachforderung würde bedeuten, für jeden Zugang oder jede Glucose-, Salbu-, ...-Gabe einen Notarzt holen zu müssen. Und durch so eine oft unnütze Verschwendung der Notärzte verschlimmern wir den Notarzt-Mangel noch mehr. Holt doch den NA dann, wenn er nötig ist und nicht grundsätzlich, nur weil ich jetzt invasiv werde!
Schlussendlich: Nicht für jede invasive Maßnahme oder für jede Medikamentengabe ist ein NA nötig. Und die Formulierung: "Jeder Notfallpatient ist nach individuellem Bedarf einer weiteren ärztlichen ODER notärztlichen Behandlung zuzuführen" bewirkt eine meist gleiche Behandlung des Patienten. Nur ihn den Situationen, in denen der NA nicht nötig oder nicht sinnvoll nutzbar ist, ergibt sich die Option, den Patienten ressourcenschonender und patientenorientierter zu versorgen.
Original von Blinki
Noch kurz zum NA:
Dieser sollte meiner Meinung nach bedarfsadaptiert nachgefordert werden. Bedarfsadaptiert meint hier, wenn dem Patienten hieraus ein Vorteil erwächst. Die bloße Anwesenheit hilft dem Patienten noch lange nicht. Bestes Beispiel ist der kreislaufstabile, cerebrale Insult. Dieser profitiert von einem zügigen Transport in eine neurologische Fachabteilung mit Möglichkeiten zur Akutintervention.