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31.01.2012, 12:19
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
31.01.2012, 19:27
Original von krumel
Die Sonderrechte kann ein Rettungsdienstfahrzeug auch OHNE blaues Blinklicht oder Folgetornhorn in Anspruch nehmen.
Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.
31.01.2012, 21:47
01.02.2012, 05:47
01.02.2012, 14:00
01.02.2012, 16:06
Original von M1k3
Hahahahaaaaaa herrlich!
1. Wenn der Fahrer (der ich selten bin) entscheidet das Horn an zu lassen, ist das seine Entscheidung, und ob mich das begeistert oder nciht, hat ihn nicht zu kümmern, er muss die Straßenlage abschätzen.
01.02.2012, 16:16
Original von WieOriginal von M1k3
Hahahahaaaaaa herrlich!
1. Wenn der Fahrer (der ich selten bin) entscheidet das Horn an zu lassen, ist das seine Entscheidung, und ob mich das begeistert oder nciht, hat ihn nicht zu kümmern, er muss die Straßenlage abschätzen.
(...) und ich meinte auch nicht, dass sich der Fahrer nach dem Beifahrer richten muss, ob an oder aus.
Man werden einem hier die Worte im Munde umgedreht und Sachen reininterpretiert.
01.02.2012, 16:32
Original von Helpman1993
So klang es aber! Ich muss mir keine Gedanken über die "nervige" Geräusch-Kulisse für Beifahrer/Patient machen...
01.02.2012, 16:57
01.02.2012, 17:35
Original von eins6
Ich bin annähernd jede Woche mit Sonderrechten auf den Straßen unterwegs. Wenn ich dauerhaft das Horn durchlaufen lassen würde, wäre ich spätestens nach einer Woche soweit, dass ich erstmal eine längere Kur brauchen würde.
Original von eins6
Wir nutzen allesamt das Horn nach Bedarf, also verkehrsabhängig und an Engstellen. Nachts generell selten bis gar nicht.
Original von eins6
Warum sollte ich eine schreckhafte Oma auf dem Transport den Lärm antun? Da warte ich lieber 10 Sekunden bis alle angehalten haben und taste mich im Anschluss langsam über die Kreuzung.
01.02.2012, 17:36
Original von M1k3
Aufgrund eben von nur zwei Kriterien: Lebensgefahr? Schwere gesundheitliche Schäden?
Und eben nicht "Kind?" "alter Patient?" "hab ich bock?"
01.02.2012, 19:10
Original von eins6
Wenn ich dauerhaft das Horn durchlaufen lassen würde, wäre ich spätestens nach einer Woche soweit, dass ich erstmal eine längere Kur brauchen würde.
01.02.2012, 19:27
Original von leuchtreklamefahrerOriginal von M1k3
Aufgrund eben von nur zwei Kriterien: Lebensgefahr? Schwere gesundheitliche Schäden?
Und eben nicht "Kind?" "alter Patient?" "hab ich bock?"
Mit deinem Monat Berufserfahrung als RA wirst du mir nun ein wenig zu überheblich und reißt Aussagen aus dem Kontext. Das zeigt nicht gerade von Professionalität.
01.02.2012, 19:32
01.02.2012, 19:39