Zerrung am Hinterteil

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Besprechung von Szenarien

17.11.2011, 16:13
Original von gorld
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Endlich EH! 04.05.2008!

17.11.2011, 17:18
Original von Schulsani
Ihr dürft Medikamente (wie z. B. Diclophenac) anwenden?
Erstaunlich!!!
8o


Weist du, was das ist?

17.11.2011, 23:14
Original von Maxi
Original von Schulsani
Ihr dürft Medikamente (wie z. B. Diclophenac) anwenden?
Erstaunlich!!!
8o


Weist du, was das ist?


Ich hab zwar keine Ahnung, was Diclophenac sein soll, wohl aber, was Diclofenac ist. Nämlich ein apothekenpflichtiges Medikament.

Zitat Rote Liste
Nebenw.: Z 9 (Pfl.), Z 40 a (Pfl.). Juckreiz, Rötungen, Hautausschlag od. Brennen der Haut. Überempfindlichkeitsreakt. bzw. lokale allerg. Reakt. B. großfl. Anw. u. b. Anw. über läng. Zeitraum: system. NW mögl. wie Magen-Darm-Stör., generalis. Hautausschlag, Überempfindlichkeitsreakt. in Form v. Angioödem u. Atemnot.


Und damit hat es definitiv nichts in der Hand von Schulsanitätern verloren.

18.11.2011, 21:29
Es war ja auch nicht in der Schule,
sondern in einer Jugendgruppe ;) und
da darf ich es anwenden :D
Schulsani + SAN A :P :P :P

20.11.2011, 01:07
Nein, auch wenn du es in der Jugendgruppe anwendest, ist das Medikament apothekenpflichtig.
Auf welcher Grundlage glaubst du, das Medikament dort anwenden zu dürfen?

20.11.2011, 11:03
Bild
Endlich EH! 04.05.2008!

20.11.2011, 20:25
Original von Buschi
Nein, auch wenn du es in der Jugendgruppe anwendest, ist das Medikament apothekenpflichtig.
Auf welcher Grundlage glaubst du, das Medikament dort anwenden zu dürfen?

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Im Zweifel wird es, wenn es zu Nebenwirkungen kommt auf eine gefährliche Körperverletzung hinaus laufen. Dabei kommt es aber auch drauf an, ob sie nun als Sanitäterin oder als Privatperson handelt und ob ihr die Salbe gehört oder dem "Kameraden"/Patienten und ob "wider besseres Wissen" (Vorsatz) oder "in gutem Glauben" gehandelt wurde.

Auch als Sani darf ich ja zum Beispiel privat an gute Freunde eine Kopfschmerztablette weitergeben, ohne dass das gleich unter das Arzneimittelgesetz fällt, wurde mir jedenfalls mal so beigebracht. Natürlich ist die Weitergabe nicht wirklich mit einer Anwendung des Medikaments (am Patienten) vergleichbar, deshalb würde ich glaube ich immer drauf verzichten und der "Notfall" ist ja nicht gerade Lebensbedrohlich gewesen. Das Ganze ist ja eine ähnliche Geschichte wie mit den AEDs, die Privatpersonen jederzeit anwenden dürfen, aber medizinisches Personal dank MPG nur nach Einweisung.

Wer Langeweile hat kann sich ja mal diesen Thread in einem Jura-Forum durchlesen: Darf man verschreibungspflichtige Medikamente verteilen? (Hier geht es um die Weitergabe vom verschreibungspflichtigen Diclofenac in Tablettenform). Auch da streiten sich die (mehr oder weniger) Gelehrten.

Grüße
Schildkröte
Zuletzt geändert von Berliner Schildkröte am 20.11.2011, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
High-water Food Service
Private Coffee, 3. preußisches Sanitätsgeschwader Berlin

20.11.2011, 20:42
1.
Diclofenac als Salbe dringt überhaupt nicht tief genug ein, um auch nur irgendeine Wirkung zu haben. Ob man es nun also anwenden soll oder nicht, ist eine völlig sinnlose Frage, weil es einfach völlig egal ist. Ich würde aber argumentieren, dass man ein nutzloses Medikament auch weglassen kann.

2.
Wenn man nun die Tabletten betrachtet, dann ist gerade Diclofenac hier kein gutes Beispiel. Warum? Weil erstens so gut wie nie jemand die Maximaldosierung kennt und sich daher kaum jemand daran hält. Oder wissen diejenigen, die hier freizügig Diclo verteilen wollen, wie viele Tabletten denn ein 40kg Mädel nehmen darf? Selbst wenn man sich aber im Dosislimit bewegt, so würde man als Arzt Diclo IMMER in Kombination mit einem Protonenpumpenhemmer geben, weil sonst die Gefahr einer Magenblutung viel zu hoch ist. Aber das wusstet Ihr ja schon alles - oder?

3.
Seit ich Schildkrötes Link gefolgt bin, sind Juristen in meinem Ansehen noch weiter gesunken.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

20.11.2011, 21:04
Zu Buschi:
Die Betreuer haben sich geweigert in Handlung zu treten.
Und er selber hat mich gefragt, ob ich ihm die Salbe auf den Hintern schmieren könnte.Die Betreuer haben es auch ,,empfohlen".
Zuletzt geändert von Kraddel am 20.11.2011, 21:07, insgesamt 2-mal geändert.
Schulsani + SAN A :P :P :P

20.11.2011, 22:10
Original von Don Spekulatius
Oder wissen diejenigen, die hier freizügig Diclo verteilen wollen, wie viele Tabletten denn ein 40kg Mädel nehmen darf?

Ich weiß jetzt nicht, wen du meinst, der hier Diclofenac verteilen will?! Mit der Weitergabe von Kopfschmerztabletten meinte ich sowas wie Paracetamol und den Thread im Jura-Laien-Forum habe ich auch nur verlinkt, um die komplizierte rechtliche Situation bei der Anwendung und Weitergabe von Medikamenten zu verdeutlichen. Wenn du eine andere, seriösere Darstellung aus juristischer Sicht dazu zur Hand hast, dann kannst du sie ja gerne hier präsentieren. ;)

Grüße
Berliner Schildkröte


"Edit Buschi: "Leihen" ist was anderes...
"Edit Kröte: Danke, es war spät... -.-
Zuletzt geändert von Berliner Schildkröte am 21.11.2011, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
High-water Food Service
Private Coffee, 3. preußisches Sanitätsgeschwader Berlin

21.11.2011, 00:31
Original von Berliner Schildkröte
Original von Buschi
Nein, auch wenn du es in der Jugendgruppe anwendest, ist das Medikament apothekenpflichtig.
Auf welcher Grundlage glaubst du, das Medikament dort anwenden zu dürfen?

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Im Zweifel wird es, wenn es zu Nebenwirkungen kommt auf eine gefährliche Körperverletzung hinaus laufen. Dabei kommt es aber auch drauf an, ob sie nun als Sanitäterin oder als Privatperson handelt und ob ihr die Salbe gehört oder dem "Kameraden"/Patienten und ob "wider besseres Wissen" (Vorsatz) oder "in gutem Glauben" gehandelt wurde.


Wenn die Salbe dem Patienten gehört und er sie für eben diese Verletzung bekommen hat, ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn sie ihm bei der Anwendung hilft, weil er selbst an sein Gesäß schlecht dran kommt.

Davon ist aber wohl nicht auszugehen. So wie ich die Schilderung verstehe, hat sie eigenmächtig entschieden, ihm den Hintern mit dem Zeug einzuschmieren. Die Verletzung war in dem Moment ja auch grade erst akut entstanden.

Neben der gefährlichen Körperverletzung vermute ich eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit nach AMG §§95-97.

Original von Berliner Schildkröte
Auch als Sani darf ich ja zum Beispiel privat an gute Freunde eine Kopfschmerztablette weitergeben, ohne dass das gleich unter das Arzneimittelgesetz fällt, wurde mir jedenfalls mal so beigebracht. Natürlich ist die Weitergabe nicht wirklich mit einer Anwendung des Medikaments (am Patienten) vergleichbar, deshalb würde ich glaube ich immer drauf verzichten und der "Notfall" ist ja nicht gerade Lebensbedrohlich gewesen. Das Ganze ist ja eine ähnliche Geschichte wie mit den AEDs, die Privatpersonen jederzeit anwenden dürfen, aber medizinisches Personal dank MPG nur nach Einweisung.


Bei Medikamenten wäre ich auch privat vorsichtig, wem ich was weitergebe. Z.B. frage ich auch privat nochmal nach "Nimmst du sonst auch Ibuprofen/whatever wenn du Kopfschmerzen/whatever hast?", bevor ich eine entsprechende Tablette rausgebe.

Deine Aussage zum AED ist auf zwei Ebenen falsch.
Zum einen ist die Anwendung eines AED dringend geboten und somit kaum damit vergleichbar, jemandem irgendeine Salbe auf den Ar... zu schmieren. Auf der anderen Seite ist die Einweisung für gewerbliche Anwender nicht nach MPG vorgeschrieben sondern MPBetreibV (§5)...

Original von Berliner Schildkröte
Wer Langeweile hat kann sich ja mal diesen Thread in einem Jura-Forum durchlesen: Darf man verschreibungspflichtige Medikamente verteilen? (Hier geht es um die Weitergabe vom verschreibungspflichtigen Diclofenac in Tablettenform). Auch da streiten sich die (mehr oder weniger) Gelehrten.


Eher weniger Gelehrte... Aber dazu hat Don sich ja schon geäußert...




Original von Kraddel
Zu Buschi:
Die Betreuer haben sich geweigert in Handlung zu treten.
Und er selber hat mich gefragt, ob ich ihm die Salbe auf den Hintern schmieren könnte.Die Betreuer haben es auch ,,empfohlen".


Die Betreuer werden schon einen Grund dafür gehabt haben, das apothekenpflichtige Medikament nicht anzuwenden...
Von denen ist einfach niemand Apotheker, wie ich mal vermute und dementsprechend durften sie es einfach genauso wenig wie du...

21.11.2011, 12:50
Bevor hier alle Steinigung brüllen sollte man vielleicht mal über den Tellerrand des klassischen SSD hinausschauen.

Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um ein Vollzeit Internat, je nachdem wie die medizinische Betreuung geregelt ist, ist ein "Freigabe" bestimmter Medikamente ähnlich der Praxis im Betriebssanitätsdienst durch den betreuenden Arzt möglich.
Dann hat die Threaderstellerin erstmal rechtlich nichts falsch gemacht, die Schule sollte sich dennoch über die bestehenden Prozesse Gedanken machen und überlegen ob wirklich alle die mit den Medikamenten arbeiten die entsprechende Qualifikation haben^^

21.11.2011, 12:59
Original von Firewater
Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um ein Vollzeit Internat


Das hast du völlig falsch verstanden.
Es handelt sich um eine Jugendgruppe außerhalb und unabhängig von der Schule.

Und wenn selbst die Gruppenbetreuer, die die Verantwortung tragen für alles was da passiert oder nicht passiert, das Medikament nicht anwenden wollen, sollte man sich als Gruppenmitglied mal überlegen warum das so ist...

21.11.2011, 13:03
Ok dann hab ich beide Punkte falsch verstanden... und geh mir dann ne Tüte flache Kiesel kaufen^^.

Tante Edit, damit das nicht als Spam durchgeht:

Wenn derjenige abends wieder daheim bei Mami ist kann man weitere Hausmittel & Salbentherapien beruhigt Mama überlassen und sich auf das Pech Schema beschränken. Wobei das bei der Stelle mit Compression und Hochlegen recht lustig wird.
Zuletzt geändert von Firewater am 21.11.2011, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.

21.11.2011, 14:07
Die Frage bei PECH wäre dann, wobei man pausieren soll....
BTT:
Kannst du nochmal genau sagen, warum die Betreuer nicht agiert haben?
Die Wahrung von Contenance kann in manchen Situationen taktische Überlegenheit schaffen [...]. Besonders in gehobenen Gesellschaftsschichten dient die Wahrung der Contenance der Distinktion.

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