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10.09.2011, 20:27
12.09.2011, 20:15
Original von Hajo Behrendt
Begründet wird dies als Vorsichtsmaßnahme bei einer möglichen Verschlechterung des Patientenzustands (und damit der Venensituation) während des Transportverlaufes. Nach dem Motto: Was man hat, das hat man. Spätestens im Krankenhaus bekommt der Patient eh seinen Zugang. Ob der nun durch Rettungsdienst- oder Pflegepersonal gelegt wird, ist dann eigentlich auch egal...
13.09.2011, 13:10
13.09.2011, 17:21
Original von Hajo Behrendt
Das ist doch nun absoluter Stuss.
Wir reden hier von Patienten, bei denen eine Verschlechterung des Zustandes relativ wahrscheinlich ist.
Nicht jede Kundin, die per KT zur Behandlung in die Arztpraxis reist, braucht einen Zugang.
Und nicht jeder Patient, der einen Zugang gelegt bekommt, ist auch zwingend RTW-pflichtig.
Die Anlage eines Zugangs hat ja nicht unbedingt etwas mit der Abrechnungsmodalität zu tun, sondern mit den Gepflogenheiten im jeweiligen Kreis oder Krankenhaus.
In einigen Kliniken ist das Rettungsdienstpersonal für das gesamte Aufnahmeprozedere (12-Kanal-Eingangs-EKG, Zugang, Bluteentnahme und Transport auf die jeweilige Station zuständig (auch wenn es eig. nicht so sein sollte).
Übrigens: (planbare) KT-Touren sind bei der Krankenkasse vorlage- und genehmigungspflichtig. Befindet sich kein Genehmigungsstempel auf dem Transportschein, bleibt die gute alte Dame halt zu Hause oder bezahlt die Fahrt aus eigener Tasche...
13.09.2011, 21:07
Original von Don Spekulatius
Man fragt sich schon manchmal, bei welchem Patienten denn nun ein solch rapide Verschlechterung erwartet wird, dass ihm ein Zugang schon das Leben rettet, der aber gleichzeitig so gesund ist, dass ich keinen Notarzt nachfordern muss. Also erwarte ich, ihm ein Medikament geben zu müssen (Notkompetenz), verzichte aber mutwillig auf eine Nachforderung. Ein solches Vorgehen finde ich generell schon sehr fragwürdig.
Und dass gerade private Betreiber sich durch die Anlage eines Zugangs aus einem KT einen RTW-Schein machen, ist eben kein Stuss, sondern wird eben immer wieder gemacht.
Das Argument "Der bekommt ja eh einen Zugang, dann kann ich es auch im RTW machen", muss man nur mal logisch weiterverfolgen. Der Infarktpatient bekommt ohnehin einer Herzkatheteruntersuchung, da kann ich ja schon mal eine Schleuse in die Leistenarterie rammen. Oder das Unfallopfer wird ohnehin operiert, da kann ich ja schon mal eine Narkose einleiten - er bekommt sie ja ohnehin.
13.09.2011, 22:17
14.09.2011, 06:44
Original von M1k3
Don, das Argument würde ich anders aufziehen: Bei Patienten die kritisch werden könnten, legt man einen Zugang solange die Gefäße noch eine gute Größe hergeben. Einen NA nachrufen ist oftmals in ländlichen Bereichen auch ein größerer Zeitaufwand als die Sonderrechtsfahrt in die Klinik.
Oft genug wird hier auch ein Zugang vom NA gelegt, auch beim Apoplex. Welchem Zweck dient das? Grade wenn der NA dann nciht begleitet?