@ Tone Bone: Das is aber neu oder? Also jetzt erst in der aktuellen Fassung so festgelegt worden.
Nein, das ist zumindest in der letzten Fassung schon genauso gewesen. Das kann ich mit 100%iger Sicherheit sagen, da ich zu der Gruppe der Personen gehöre, die letztes Jahr vor der Novellierung einen RH-Kurs belegt habe...und auch schon damals waren RH und RS in einer gemeinsamen Prüfungsordnung geregelt.
Hat n 16 Jähriger RS dann die gleichen Kompetenzen und Rechte wie n 18 Jähriger? (was ja garnciht geht?)
Einen 16jährigen RS wird es immer noch nicht geben, da jeder zu Ausbildungsbeginn mind. 17 Jahre alt sein muss. Wenn man jetzt durchrechnet, wird so gut wie jeder 17jährige RS-Anwärter den RS erst mit 18 oder vlt. wenige Monate vor seinem 18. Geburtstag vollenden können. Das liegt u.a. an der vorhandenen Schulpflicht und der Tatsache, dass der RS keine richtige Berufsausbildung ist. Insofern wird ein RS-Anwärter, der gleichzeitig Schüler ist, kaum Zeit für die ganzen Praktika und den Abschlusslehrgang finden.