SanDinst Reitturnier

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18.04.2010, 09:36
Wollte mal wissen, wer die aktuellen Anforderungen für ein Reitturnier kennt. habe mal was von Rufbereitschaft eines Arztes gehört (angeblich durch Telefon zum Notruf wählen abgegolten). Außerdem muss ein RS und ein SanH vor Ort sein. (keine Ahnung, ob das stimmt). Des weiteren muss eine Santasche nach KTW- oder RTW-Ausstattung (keine Ahnung, nach welcher Ausstattung) vor Ort sein. Manche vertreten die Aussage ein Behnadlungsraum muss vor ort sein (entweder in Form eines KTWs/RTWs oder Sanraums. Gibt auch die Aussage: RTW vor Ort. Wollte mal wissen, ob da jemand genaues weiß von euch und ob dies womöglich vom Reitturnier abhängt (Springturnier andere Anforderungen als Dressurturnier?)?

18.04.2010, 09:42
Hallo, hier habe ich was gefunden, was dir vielleicht helfen könnte.

LPO Vorschriften
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18.04.2010, 10:08
Das kann man aber so generell nicht beantworten da die Vogaben für Veranstaltungen überall anders sind. Eine Veranstaltung wie z.B. ein größeres Reitturnier muß bei der entsprechenden Behörde angemeldet werden und hier wird dann aufgrund einer Gefahrenanalyse festgesetzt, welche Sicherheitsvorkehrungen vom Veranstalter zu treffen sind. Da gehört natürlich der Sanitätsdienst dazu, aber hier spielt es eine große Rolle in welchem Umfang das Turnier stattfinden soll ( erwartete Anzahl Zuschauer, Anzahl Pferde und Reiter, Gastronomie, anwesende Promis etc. ).
Am besten man erkundigt sich vor Ort bei der ausführenden Hiorg welche Bedingungen da gestellt werden.

Gruß Jürgen

18.04.2010, 10:22
Ich kann bloß von unserem Reitturnier berichten auf welchem ich schon des öfteren SanD gemacht habe.

Unser Turnier war in Dressur und Springen bis Leistungsklasse M und ging über 2 Tage.

Wir hatten die 2 Tage eine SanStation aufgebaut (mit 2 Feldbetten, 1 Tragetisch, K50, Vakuummatratze, Schienung und allerlei andern Sachen), im letzten Jahr hatten wir dann zusätzlich noch einen KTW dabei.

Von der Personellenbesetzung waren wir in der Regel 1 RettSan, 2 San, 2 Praktikanten (EH) und an dem Tag wo die Klasse M war 1 RettAss. Arzt war offiziell keiner vor Ort, jedoch ist unser Bereitschaftsarzt Zeitweise dort gewesen und wäre über Telefon verfügbar gewesen.


Von einem Turnier wo ich selbst mitgeritten bin kann ich nur noch berichten, dass diese nur einen Arzt mit Material vor Ort hatten (war allerdings ein kleineres Turnier).

LG Vanniiii
EDEL SEI DER MENSCH, HILFREICH UND GUT!!!

Sanitäterin A+B des BRKs
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&Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenschwester :)

18.04.2010, 10:43
Wie schon erwähnt, ist überall anders. Ihr könnt jetzt alle hier eure eigenen Erfahrungen und Berichte über eure San- Dienste erzählen, das hilft aber iceman leider nicht viel weiter weil sie eben NICHT genau weiß, welche Vorgaben bei ihr am Ort sein werden. Sicher kann es eine Orientierung sein was ihr so berichtet, mehr aber auch nicht.

Gruß Jürgen

18.04.2010, 11:12
Da das oben von AlexanderS verlinkte Dokument bundesweit gültig ist, gibt es da durchaus konkrete (Mindest-)Vorgaben:

Entweder befindet sich ein Arzt vor Ort, dann genügen zwei Sanitätshelfer mit Ausstattung nach DIN 13 232, oder es befindet sich ein Arzt in Rufbereitschaft (hier ist strittig, ob der NA des Regel-RD genügt), dann muss aber einer der Helfer des Sanitätsdienstes RettSan sein.

Diese Mindestvorgaben können natürlich bei Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde bei Bedarf mittels entsprechender Auflagen erweitert werden.

18.04.2010, 11:22
Handhabe bei uns:

Wie sind bemüht, bei jeder Reitveranstaltung einen RTW vor Ort zu haben. Meistens klappt das sehr gut, andernfalls entspricht unsere Vorhaltung den Vorgaben aus o.g. Dokument.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Mindestvorgabe unbedingt sinnvoll ist und IMHO eigentlich ein KTW/RTW mit entsprechendem Material bzgl des erhöhten Risikos vor Ort sein sollte. Wir haben sehr viele Reitveranstaltungen in MV abzusichern und ich hab dabei schon einen Haufen Mist erlebt (unschöne Einsätze halt).
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

18.04.2010, 12:15
Gerade bei Reitturnieren sind die Vorgaben der Ordnungsbehörde in der Regel das geringste Problem. Wäre nicht selten ein 2-Personen SWD wenn man das Maurer-Schema bzw. die in einigen BL vorliegende Umsetzung davon zugrunde legt.

Weitaus höher sind da die Anforderungen, die seitens der Reitsportverbände gemacht werden. Seitens dieser Verbände gib es auch eine Reihe von Veröffentlichungen denen man entnehmen kann welche Art von Absicherung diese sich wünschen. Nicht selten sind diese Bestandteil oder Anlage der Wettbewerbsordnungen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

18.04.2010, 13:21
@madhef:
Hast du neben dem von AlexanderS verlinkten Dokument evtl. noch Links zu anderen Vorschriften der Reitsportverbände zur Hand?

18.04.2010, 14:02
Original von Buschi
@madhef:
Hast du neben dem von AlexanderS verlinkten Dokument evtl. noch Links zu anderen Vorschriften der Reitsportverbände zur Hand?



Leider nichts Aktuelles. Hatte aber mal vor zwei Jahren einige Dokumente vorliegen. Da waren durchaus auch Unterschiede in Abhängigkleit von der Art der Veranstaltung gegeben.

Ich kann aber mal schauen ob ich sie noch irgendwo auf dem Rechner finde.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

18.04.2010, 15:28
Sowohl die EWU (Erste Western Reiter Union) als auch die IGV (Internationale Gangpferdevereinigung) arbeiten nach eigenen Angaben eng mit der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) zusammen.

Seit 1993 ist die EWU als freier Anschlussverband auf Bundesebene Mitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Quelle: EWU

Die IGV steht seit ihrer Gründung in engem Kontakt mit der FN und vertritt in den entsprechenden Gremien die Belange des Gangreitens

Quelle: IGV


Zumindest von der IGV habe ich ein Reglement online gefunden, in dem auch ein direkter Verweis auf die oben verlinkte Leistungsprüfordnung LPO der FN enthalten ist.

2.3 Arzt, Tierarzt, Hufschmied
Es gelten die Bestimmungen der LPO, Abschnitt A VI, §40

Quelle: IGV-Prüfungsordnung, Stand Mai 2006


Von Verbandseite her scheint es da also nicht so große Unterschiede in den Anforderungen zu geben.
Falls Gott die Welt geschaffen hat, war seine Hauptsorge sicher nicht, sie so zu machen, dass wir sie verstehen können. (Albert Einstein)


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