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14.06.2010, 17:13
14.06.2010, 17:18
14.06.2010, 17:18
Original von peit
Es soll auch Modellschulen geben, wo klaffende Wunden von Handarbeitslehrerinnen (nach entsprechender Schulung) versorgt werden. In der Schulung lernen sie den Umgang mit chirugischem Nahtmaterial - was die Nähtechnik betrifft sind sie ja meist sowieso erfahrener als die meist jungen Ärzte in den Notaufnahmen.
Soweit ich weiß, hat sich dieses Vorgehen bisher an den Modellschulen bewährt und soll auf Drängen der Krankenkassen auch noch ausgeweitet werden.
14.06.2010, 17:23
Original von PüppiOriginal von peit
Es soll auch Modellschulen geben, wo klaffende Wunden von Handarbeitslehrerinnen (nach entsprechender Schulung) versorgt werden. In der Schulung lernen sie den Umgang mit chirugischem Nahtmaterial - was die Nähtechnik betrifft sind sie ja meist sowieso erfahrener als die meist jungen Ärzte in den Notaufnahmen.
Soweit ich weiß, hat sich dieses Vorgehen bisher an den Modellschulen bewährt und soll auf Drängen der Krankenkassen auch noch ausgeweitet werden.
Und wie ist das mit der Betäubung? 8o
14.06.2010, 17:23
14.06.2010, 17:25
14.06.2010, 17:33
Original von peit
Es soll auch Modellschulen geben, wo klaffende Wunden von Handarbeitslehrerinnen (nach entsprechender Schulung) versorgt werden. In der Schulung lernen sie den Umgang mit chirugischem Nahtmaterial - was die Nähtechnik betrifft sind sie ja meist sowieso erfahrener als die meist jungen Ärzte in den Notaufnahmen.
Soweit ich weiß, hat sich dieses Vorgehen bisher an den Modellschulen bewährt und soll auf Drängen der Krankenkassen auch noch ausgeweitet werden.
14.06.2010, 17:38
Original von Silc
1. Ich bin von dem "Standart-ssdler" ausgegangen, der einen 16 Stunden erste Hilfe Kurs hinter sich hat, und der darf definitiv keine Medis (auch kein O2) verabreichen!
2. Ihr könnt eure Handlungen/Fehlgriffe rechtlich an eure Lehrer abwälzen? Geht das mit euren Noten auch?
3. Ich habe auch mit Octenisept gute Erfahrungen gemacht (Auf SAN-Diensten der Bereitschaft) aber als SSDler lasse ich die Finger von dem Zeug und ähnlichen Themen (BZ Messung...) weil A: Die Patienten nicht volljährig sind und ich dementsprechend trotz Unterschrift im Nachhinein wegen Körperverletzung in den Bau wandern kann, und weil B: das meist nicht notwendig ist, da bei den Verletzungsmustern, bei denen das notwendig wäre (wie schon erwähnt) der RD hinzuzuziehen ist.
EDIT: 4. Von Lehrerinnen? unsere Lehrer dürfen nicht mal Zecken ziehen, von wegen Körperverletzung und so
14.06.2010, 21:23
14.06.2010, 21:59
14.06.2010, 22:01
14.06.2010, 23:58
Original von Toris
Als B2ler darfst du innerhalb der JUH aber auch nur desinfizieren (z.B. mit Wasserstoffperoxid) wenn sie eine Medikamenteneinweisung haben.
15.06.2010, 16:19
15.06.2010, 16:33
15.06.2010, 17:51
Hier gibt es einen "Ärztlichen Leiter", der bestimmt, welche Medikamente und Maßnahmen generell, z.B. im Rahmen der "Notkompetenz", an Fachpersonal übertragen werden können. Ich sehe dies als eine Art Generaldelegation an; der Mediziner traut den Mitarbeitern bestimmte Sachen zu und gestattet, diese unter bestimmten Vorraussetzungen eigenständig durchzuführen. Auch hier kennt der Ärztliche Leiter Patient und Situation nicht und gestattet / empfiehlt trotzdem die Durchführung von Maßnahmen.