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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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12.03.2010, 15:08

Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt:
Wofür brauchst du, Carina (Nicht Knuddelcarina sondern Carina), für den Schulsanitätsdienst ein Messer?

12.03.2010, 18:06

Komisch - ich dachte immer, es sei verboten, Menschen mit einem Messer zu verletzen. Aber wie auch immer.... Asoziale Subjekte, die bereit sind, das Leben eines Menschen mit einem Messer zu beenden, werden sich sicher von einem Messer-Führverbot abschrecken lassen. Und Zitronenfalter falten Zitronen.

12.03.2010, 18:10

Natürlich!
Hast du noch nie gefaltete Zitronen gesehen, auf denen Schmetterlinge sitzen?

Nein also die Messer im SSD sind nur dazu da, um die Gaffer bis zum Eintreffen der Polizei zurückzuhalten! :P

12.03.2010, 20:45

Original von Don Spekulatius
Asoziale Subjekte, die bereit sind, das Leben eines Menschen mit einem Messer zu beenden, werden sich sicher von einem Messer-Führverbot abschrecken lassen.


Klar, Don! Die Strafen für Mord und Totschlag sind einfach nicht hart genug! Da muss man schon mit nem OWI-Verfahren ein bisschen nachhelfen...

21.04.2010, 22:42

Original von Don Spekulatius
[Die Aufklärungsquote von Mord liegt bei 95% und es droht lebenslange Haft.


Aber nur, wenn tatsächlich ermittelt wird. Die Dunkelziffer ist - leider - hoch.

Messerstichverletzungen werden aber eher selten übersehen.

22.04.2010, 17:46

Original von Gerd
Original von Don Spekulatius
[Die Aufklärungsquote von Mord liegt bei 95% und es droht lebenslange Haft.


Aber nur, wenn tatsächlich ermittelt wird. Die Dunkelziffer ist - leider - hoch.


Was glaubst du, wie hoch die Dunkelziffer bei Verstößen gegen den § 42a WaffG ist? :rolleyes: Ich selbst z.B. führe recht oft ein Einhandmesser. Auch nach Feierabend.

Und ich glaube auch nicht, dass es jemanden, der wen anders abstechen will, interessiert, ob er mit dem Führen des dafür zu nutzenden Messers eine Ordnungswidrigkeit begeht...

12.06.2010, 18:36

Na, ich gieß hier mal ein bisschen Öl ins Feuer...

Wer erklärt mir folgendes?

Das Führen dieses Messers (Spyderco Byrd Wings) ist eingeschränkt/verboten:

Bild

Das Führen dieses Messers (Spyderco Byrd Wings Slipit) ist ohne Einschränkungen erlaubt:

Bild

Was macht jetzt ersteres so viel gefährlicher als zweiteres?
Der einzige Unterschied liegt darin, dass beim ersten die Klinge verriegelt ("mit einhändig feststellbar[er] Klinge") und beim zweiten von einer Feder offengehalten (nicht geöffnet!) wird...

12.06.2010, 18:42

Du kennst doch die Antwort. Beim unteren wird die Klinge nicht arretiert, beim oberen schon.

12.06.2010, 18:55

Original von Don Spekulatius
Du kennst doch die Antwort. Beim unteren wird die Klinge nicht arretiert, beim oberen schon.


Naja, die Feder, die die Klingen offenhält, is schon ziemlich kräftig... ;)
Außerdem macht das das Messer nur für den Anwender gefährlicher...

13.06.2010, 12:59

Wieso meinst du, ist eine festgestellte Klinge für den Anwender gefährlicher?

13.06.2010, 13:11

Er redet von dem nicht-arretierten Messer! Und da ist es selbstverständlich gefährlicher. Jeder, dem das Schweizer Taschenmesser schonmal zugeklappt ist weiss, was ich meine.

13.06.2010, 13:17

Ja, das denke ich ja genauso, deshalb habe ich nachgefragt - dass er das andere Messer meinte, hab ich irgendwie nicht richtig gelesen und deshalb nachgefragt. Aber dann sind wir ja einer Meinung. :)

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