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01.05.2011, 00:11
01.05.2011, 00:21
01.05.2011, 00:29
01.05.2011, 08:30
01.05.2011, 10:59
01.05.2011, 11:02
Original von Helpman1993
1) Du hast keine RD-Kleidung, sonst höchstens Kleidung aus einer HiOrg an.
2) Wenn deine Mutter dir dies verbieten will, soll sie dir doch deine Tätigkeiten in einer HiOrg verbieten. Warum zahlt die HiOrg dir eine Ausbildung wenn du nicht mal in der Lage bist, Erste Hilfe zu leisten (von deiner Mutter aus).
3)Jede Person ist an das StGB gebunden. Nach §323c ist ja jeder Bürger zur ersten Hilfe verpflichtet. Ein Notruf reicht ja auch für Laien aus. Aber wenn man schon einen SanH-Kurs hat, kann man sein bestes Wissen mit bestem Gewissen ruhig einsetzen. Einziges Thema: Eigenschutz. Vielleicht langsam rangehen, bei so einer Frau ist das vielleicht nicht das Problem, aber wenn man jetzt einen 40jährigen alkoholisierten Mann hat, der womöglich aggressiv wird, ist das nochmal eine andere Sache, da erstmal auf Abstand.
01.05.2011, 12:40
Original von ssdhhg
Nur sie will nicht das ich alleine jmd anspreche um ihn zu fragen ob alles ok ist, weil der ja im nächsten moment ein Messer ziehen könnte und mir das in den bauch rammen könnte.
01.05.2011, 12:46
01.05.2011, 12:59
Meine Mutter sagt mir jetzt, dass für mich als Minderjähriger bestimmt andere Rechte/Pflichten gelten und es reichen würde wenn ich ohne abzuschätzen ob hilfe benötigt wird einen RTW hole und dann warte und nichts tue. Dies wiederstrebt mir jedoch völlig.
Kann mir einer hier sagen ob ich jetzt richtig liege, oder ob meine Mutter recht hat ?
01.05.2011, 13:04
* Hilfe nach besten Kräften
Die Rechtsordnung verlangt von jedem nur das, was er leisten kann (oder leisten können müsste) -
"nemo ultra posse obligatur".
Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren
medizinischen Maßnahmen beherrscht.
Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter (RS), Rettungsassistenten (RA) oder Arzt wird man hingegen
eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen
Ausbildungsstand verlangen.
Wer die Schocklage beherrscht, muss sie auch anwenden;
wer eine Infusion anlegen kann, muss das auch tun.
01.05.2011, 13:09
01.05.2011, 13:10
01.05.2011, 13:14
01.05.2011, 13:31
Original von Knuddelcarina
Und damit so meine ich das von meinem Rechtsdozenten gelernt zu haben, ist man dann auch in der Garantenposition.
Hier wird es idiotensicher erklärt:
http://notfallmedizin.de/download/gesetze.pdf
Zitat:
Man ist Garant, weil man Vater, Ehefrau, Bademeister oder Unfallverursacher ist, nicht weil man
Krankenpfleger oder Notarzt ist.
Ach? Was hättest Du denn machen können?Und genau das verlangt doch, dass ich das tue was ich kann, und da ich mehr kann als einen RTW zu rufen habe ich doch eine rechtliche Verpflichtung oder nicht ?
01.05.2011, 13:43