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18.07.2010, 10:37
18.07.2010, 10:44
Original von Don Spekulatius
Die ganze Aufregung basiert auf der Aussage von extrem glaubwürdigen Zeugen.
18.07.2010, 10:46
18.07.2010, 11:02
Original von Hajo Behrendt
Warum werden Jugendliche in anderen Organisationen nicht mehr im Einsatzdienst eingesetzt?
Original von Hajo Behrendt
Bei der Feuerwehr (SH) muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um an Einsätzen teilzunehmen, (...)
Original von Hajo Behrendt
Warum muss die DLRG hier eine Sonderrolle spielen?
Original von Hajo Behrendt
Das mit der Garantenstellung kläre ich noch einmal ab (ich habe es genau so in meiner Sanitätsausbildung 1998 gelernt...), als überbrückender Hinweis:
Original von Hajo Behrendt
Auf jeden Fall hatten die DLRG-Angehörigen aufgrund ihrer Stellung (Badeaufsicht) eine Garantenstellung inne.
18.07.2010, 11:17
18.07.2010, 11:31
Original von madhefOriginal von Hajo Behrendt
Auf jeden Fall hatten die DLRG-Angehörigen aufgrund ihrer Stellung (Badeaufsicht) eine Garantenstellung inne.
Jedoch nur für die vereinbarte Dienstzeit.
18.07.2010, 11:33
Original von Hajo Behrendt
Die Badeaufsicht (aufgrund der Dienstkleidung klar als solche erkennbar!) führt evtl. eine unzureichende Versorgung durch, infolge derer der Patient hier verstirbt. Also erfolgt hier evtl. eine Anklage wegen "Tötung (Totschlag) durch Unterlassen". Was das für das Strafmaß bedeutet, brauch ich, glaube ich, nicht weiter auszuführen...
18.07.2010, 12:17
Original von Hajo Behrendt
Das wird spannend...
Original von Hajo Behrendt
Die Helfer haben sich in Dienstkleidung an ihrem Wirkort (ihrer Dienststelle) aufgehalten.
Aus meiner (juristisch laienhaften) Sicht musste Otto Normalbürger so denken, sie wären noch im Dienst.
Original von Hajo Behrendt
Sie hatten ja auch ohne größere Zeitverzögerung die Möglichkeit, alle Rettungsmittel zu erreichen...
Original von Hajo Behrendt
Mal interessant zu sehen, wie im Falle einer möglichen Verurteilung hier argumentiert wird...
18.07.2010, 15:05
18.07.2010, 17:19
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
[...]
18.07.2010, 17:38
18.07.2010, 19:57
18.07.2010, 20:28
18.07.2010, 20:38
18.07.2010, 21:04