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29.09.2009, 13:07
29.09.2009, 13:24
Original von Onkel Juergen
Egal ob mündliche oder schriftliche Verfügung oder Abmachung, ich halte dies rechtlich für nicht tragbar.
Original von Onkel Juergen
Es kann nicht sein, daß in einer Schule Erste - Hilfe - Maßnahmen - und erweiterte Maßnahmen - durchgeführt werden ( teilweise sogar durch minderjährige ) OHNE daß die Schulleitung oder andere verantwortliche Personen davon erfahren.
29.09.2009, 13:30
Original von madhef
... soll die Info "nach oben" erfolgen bevor, während oder nachdem Hilfe geleistet wurde?
29.09.2009, 14:16
29.09.2009, 14:31
Original von Onkel Juergen
- jegliche Hilfeleistung, und sei sie noch so klein oder geringfügig, muß protokolliert werden.
(...)
Dies bedeutet dann logischerweise, daß der Unfall im Sekretariat gemeldet wird.
Original von Onkel Juergender SsanD kann natürlich eine Hilfeleistung erstmal alleine beginnen,es ist aber grade bei minderjährigen Sanis unbedingt erforderlich, daß zeitnah ein Lehrer oder sonstige rechtliche Person der Schule hinzugezogen wird.
Original von Onkel Juergen
Eine Schulleitung, die euren Gedanken und Vorstellungen folgt, handelt in meinen Augen völlig unsachlich und verantwortungslos und hat überhaupt keine Vorstellung, was im schlimmsten Fall auf sie zukommt und was für Folgen das hat.
29.09.2009, 14:43
29.09.2009, 14:48
29.09.2009, 17:28
29.09.2009, 17:51
29.09.2009, 17:57
Original von Onkel Juergen
Das, was wir hier grade diskutieren ist die Zusammenarbeit eines SsanD mit der Schulsekretärin. Und da gibt es schon richtungsweisende Regeln, was soll denn bitteschön deiner Meinung nach neues kommen ?
Original von Onkel Juergen
Ich kann aber, wenn ich so manche Postings hier lese, nur mit Sachverstand eingreifen und vor größeren " Dummheiten " warnen ...
29.09.2009, 18:29
29.09.2009, 18:31
Original von Onkel Juergen
Wenn wir uns in einer Diskussionsrunde gegenüber sitzen würden wäre alles viel einfacher ...
29.09.2009, 18:44
29.09.2009, 20:00
Original von Onkel JuergenOriginal von arex
Zum Thema RD: Wenn ich als SSD der Meinung bin, dass der Pat. einen RTW braucht, dann rufe ich den auch.
Da wäre mir die Meinung anderer Egal. In dem Moment, in dem er mein Patient ist, bin ich auch für die (weitere) Versorgung verantwortlich. Und wenn ich dann, aufgrund meiner Extra-Ausbildung, einen RTW rufen möchte, dann tue ich das auch.
Lieber einmal zu viel als zuwenig.
Sorry, aber diese Aussage klingt schon mehr als überheblich und wenn du oder andere Mitglieder eures SsanD genauso denken und handeln sind Konfrontationen mit Verantwortlichen an der Schule vorprogrammiert. Und genau das wollen wir nicht ...
[...]
30.09.2009, 10:25