Zu Problem kommt es vor allem, wenn du die Dienste gegen Entgelt anbietest. Dann handelst du nämlich gewerblich und stehst damit in direkter Konkurrenz zu den (dich wahrscheinlich fütternden) Hilfsorganisationen vor Ort.
Bei gewerblichen Sanitätsdiensten müsstet du die Helfer unfallversichern und beim Finanzamt auch ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
Das könnte man umgehen, indem man rein ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig ist. Dann würde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greifen, den auch jeder Ersthelfer "auf der Straße" bei der Ausübung seiner "Tätigkeit" genießt.
Sorgen würde mir aber die Haftungsfrage für Behandlungsfehler machen. Das ist ein Problem, welches in erster Linie die Helferinnen und Helfer betrifft, die eine rettungsdienstliche Ausbildung haben. Bei SanHelfern müsste wohl schon Vorsatz unterstellt werden, um da was zu holen.
Aber auch wenn ihr Dienste kostenfrei durchführt, ein Problem bleibt: Der Dienst geht einer Hilfsorganisation durch die Lappen, die damit hätte Geld verdienen können. Wenn ihr das ein paar mal häufiger macht und die HiOrg das spitzkriegt, werdet ihr wohl die längste Zeit von denen unterstützt worden sein...
Ich würde primär auch den Weg wählen, die Helfer bei einer HiOrg mitlaufen zu lassen, sofern die Qualifikation dafür ausreicht. Und Ersthelfer haben auf Sanitätsdiensten prinzipiell nichts zu suchen (es sei denn, sie laufen als Praktikanten mit zwei Sanis mit).
Ansonsten sind intensive Absprachen mit den beteiligten HiOrgs notwendig...
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Hajo Behrendt am 14.06.2014, 08:15, insgesamt 1-mal geändert.