HVO/First Responder von der Feuerwehr

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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27.12.2010, 23:07
Sprich kontamenierte Kleidung?

Also ins Gerätehaus zur Reinigung und dann evt. Zweitkleidung aus einer Kleiderkammer? Und wieder einsatzbereit melden.

27.12.2010, 23:11
Original von Maxi
Also ins Gerätehaus zur Reinigung und dann evt. Zweitkleidung aus einer Kleiderkammer? Und wieder einsatzbereit melden.


Jap. Das wird wohl das Mindeste sein. D.h. ohne mindestens einen Zweitbekleidungssatz dürfte es schwierig werden hinzu käme dann die Frage der Reinigung.

Mal ganz ehrlich: Wieso sollte man sich als Stadt/Gemeinde diese Kosten ans Bein binden?
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

27.12.2010, 23:45
Also bei uns ist das so gedacht das wir unser MZF (VW T4) als Fahrzeug nutzen und unsere Feuerwehruniform tragen.

27.12.2010, 23:50
Original von Heros Wolfen
Also bei uns ist das so gedacht das wir unser MZF (VW T4) als Fahrzeug nutzen (...)


Also zeitlich die Anfahrt zu einem zentralen Punkt einplanen. Dies vermindert natürlich die euch real zur Verfügung stehende Zeit und verringert die Einsätze zu denen ihr sinnvoll hinzuziehbar seid.

Original von Heros Wolfen
(...) und unsere Feuerwehruniform tragen.


Ähm... wieso denn die Uniform? Das ist nun das dafür Ungeeignetste.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

28.12.2010, 00:00
Zum Gerätehaus sind das ca. 30 Sekunden.
Wieso sollte die Feuerwehruniform ungeeignet sein? Wenn du auf die evtl. Verschmutzung hinwillst. Eine zweite Dienstbekleidung Hupf Teil 2 und 3 also die "dünnen Klamotten" wird wohl kein Problem.

28.12.2010, 00:08
An der Einsatzkleidung dürfte es wohl kaum scheitern - ne schlichte blaue/ schwarze Hose und nen unauffälliges Polo-Shirt, dass sich in der Krankenhauswäsche mit reinigen lässt, aber trotzdem nicht so nach Weihnachtsbaum aussieht, dass einen die Freundin zu Hause vom Sofa schmeißt.... Dann kann man, wenn man FR-Dienst hat, die ganze Zeit damit herumlaufen und wenn sie dann während eines Einsatzes wirklich verschmutzen, tauscht man halt hinterher an der Wache.
Und falls man mal wirklich im Straßenverkehr tätig ist, zieht man eben ne entsprechende Warnweste/ -jacke über.

So ein Schild ist übrigens toll für den RD - dann findet er euch sofort und muss nicht nach jeder Hausnummer suchen :-)

28.12.2010, 00:16
Original von Heros Wolfen
Zum Gerätehaus sind das ca. 30 Sekunden.


Hmm.... reiner Weg dürfte vllt. in deinem Fall zutreffen. Aber Brutto brauchst du mehr. Andere dürften vllt. sogar etwas weiter weg wohnen.

Original von Heros Wolfen
Wieso sollte die Feuerwehruniform ungeeignet sein?


Du meinst also Einsatzbekleidung und nicht Uniform, oder?

Original von Heros Wolfen
Wenn du auf die evtl. Verschmutzung hinwillst. Eine zweite Dienstbekleidung Hupf Teil 2 und 3 also die "dünnen Klamotten" wird wohl kein Problem.


Das zwischen üblicher RD-Bekleidung und HuPFF-Bekleidung ein Unterschied ist, dürfte dir klar sein. Hat u.a. damit zu tun welchen Reinigungsverfahren man das Zeugs im Nachgang unterwerfen will.

Und nicht überall tut man sich mit einem zweiten Satz Bekleidung finanziell so leicht. Mag sein, daß das schon im Allgemeinen sinnvoll ist (schon ganz ohne FR) aber leider nicht der Standard von dem man ausgehen kann.

Letztendlich bleiben für mich wenn es um FR-Systeme geht immer noch folgende Fragen:

1. Geht es jetzt darum Unzulänglichkeiten des RD abzudecken oder in Worst-case-Szenarien eine Überbrückung zu bieten?

2. Wer sollte dafür, warum die Kosten übernehmen?

3. Reicht das Personal aus?


zu 1. Geht es um die Worst-Case-Szenarien dürften die Einsatzzahlen so derart gering sein allein das regelmäßige Aufstellen von Dienstplänen mehr Arbeitszeit verschlingt als die durchschnittliche jährliche Gesamteinsatzdauer.

zu 2. Möchte das eine HiOrg machen ist das ihr ganz privates Vergnügen. Macht das die Stadt/Gemeinde dann muß man gerade bei der derzeit üblichen Kassenlage ernsthafte Bedenken anmelden.

zu 3. Soll das alles durch Fw-Personal erfolgen sollte natürlich sichergestellt sein, daß die Primäraufgabe darunter nicht leidet. D.h. allein dafür müssen schon immer ausreichend Leute verfügbar sein.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

28.12.2010, 01:51
Nochmal eine Anmerkung zu den Hilfsfristen: Diese werden (in der Regel) nicht durch das Eintreffen eines First Responders erreicht, sondern erst durch den RTW/ Arzt.
Allerdings geben die Hilfsfristen (zumindest in den meisten Ländern) keine 100% Werte an, sondern machen Angaben wie "in der Regel", "üblicherweise" oder "in 9X% der Fälle". Dabei werden dann am Ende die Ausrückzeiten aller Fahrten eines bestimmten Zeitraumes ausgewertet.

D.h. wenn Dorf XY ganz am Rande des Einsatzgebietes liegt, kann es durchaus sein, dass hier die Hilfsfristen auch bei guten Verkehrsverhältnissen nicht gewahrt bleiben. Wenn in dem Dorf jedoch nur 80 Menschen Leben und der RTW alle paar Wochen mal dorthin fahren muss, dann ist das durchaus noch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Das ist einfach ein Umstand mit dem mansich halt abfinden muss, wenn man umbedingt fernab jeder Zivilisation leben will. Wenn man am äußersten Dorfrand von Hintertupfingen mitten im Wald leben will, kann man halt nicht gleichzeitig erwarten, dass spätestens nach 3 Minuten wie in der Großstadt 20 Feuerwehrleute samt RTW und Arzt vor der Tür stehen.

Und genau in solchen Fällen macht dann auch ein First Responder System Sinn. In diesen Fällen dürfte es entsprechend auch wenig Sinn machen die Unterstützung der Gemeinde oder von privaten Spendern zu erreichen - die ja eben ganz persönlich dann von ihren Spenden auch profitieren (eine Handvoll reicher Bauern natürlich vorausgesetzt).

Ist natürlich alles Ländersache - afaik sind die Gesetze zu den Hilfsfristen in den Stadtstaaten auch deutlich strenger als in den (dünn besiedelten) Flächenfländern.

28.12.2010, 02:28
Original von peit
Nochmal eine Anmerkung zu den Hilfsfristen: Diese werden (in der Regel) nicht durch das Eintreffen eines First Responders erreicht, sondern erst durch den RTW/ Arzt.


Ist bekannt. Nur fällt den Betroffenen die Problematik dann zumeist weniger auf. Insbesondere dann wenn sie zu den Minidörfen hasuen, bei denen die Eintreffzeiten aus erwähnten Gründen in der Statistik nichts ausmachen und somit zudem ein objektives Kriterium zur Bewertung fehlt.

Original von peitDas ist einfach ein Umstand mit dem mansich halt abfinden muss, wenn man umbedingt fernab jeder Zivilisation leben will.


Stimmt.

Original von peit
Und genau in solchen Fällen macht dann auch ein First Responder System Sinn.


Jap. Bringt aber dann letztendlich nur was, wenn sie auch 24/7 verfügbar sind. Alles andere ist nur schlechte Kosmetik.

Original von peit
In diesen Fällen dürfte es entsprechend auch wenig Sinn machen die Unterstützung der Gemeinde oder von privaten Spendern zu erreichen - die ja eben ganz persönlich dann von ihren Spenden auch profitieren (eine Handvoll reicher Bauern natürlich vorausgesetzt).


Ich geh mal davon aus, daß du meinst, daß es einfach ist dafür Mittel aufzutreiben. Stimmt, zumindestens hat man dann eine Diskussionsgrundlage.

Der Haken ist in diesen Orten zumeist ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Nicht selten müßte man bereits die örtliche Feuerwehr als nicht Einsatzbereit bezeichnen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

28.12.2010, 09:27
Original von Maxi
Ob mir der Aufsetzer was bringt, sei mal dahingestellt. Machen aber einige HvO Gruppen so. Mir ist klar, dass man dadurch kein Wegerecht erhält.

Man kann durchaus auch eine RD Hose, Jacke und Schuhe zuhause anziehen und muss nicht erst zum Gerätehaus fahren. Ich finde, dass man eine vollständige PSA braucht, ist kein Grund erst über das Gerätehaus zu fahren.


Mit so nem seltsamen Balken auf dem Dach eines Privat - PKW erwirbt man keinerlei Sonderrechte und muß sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch an die StVO halten.

Und was die Lagerung von RD - Klamotten zuhause betrifft : völliger Blödsinn ! Hier sollte man schon aus eigenem Interesse die Hygienevorschriften beachten und die verbieten ganz klar ein solches Vorhaben. Oder wollt ihr mögliche Krankheitserreger mit nach Hause schleppen ?? Bei uns an der Wache gibt es eine strikte Trennung der Bekleidung, RD - Wäsche darf ich z.B. nicht in meinem normalen Spind haben, hier gibt es extra Räume für die Wäsche zum lagern.
Außerdem muß solche Wäsche einem regelmäßigen Reinigungsprozess zugeführt werden - und der erfolgt nicht etwa alle 4 Monate ...

Also meiner Meinung nach ist die Idee, First Responder bei euch einzuführen gut, aber unter den Voraussetzungen denkbar schlecht umzusetzen.

Gruß Jürgen

28.12.2010, 10:11
Original von Onkel Juergen
Mit so nem seltsamen Balken auf dem Dach eines Privat - PKW erwirbt man keinerlei Sonderrechte und muß sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch an die StVO halten.


Das man mit nem Dachaufsetzer keine Sonderrechte erlangt, ist glaub ich jedem klar. Zu diesem Thema nur kurz, zu mindest bei uns in Bayern ist es so, sobald man zu einem einsatz gerufen wird, egal ob per Sirene oder FME, hat man Sonderrechte nach §35 STVO, auch im Privat-PKW.

einige Gemeinden bei uns im Landkreis fahren nur Nachts FRS, bei anderen Gemeinden hat dies auch so angefangen, und sie fahren mittlerweile auch 24h. Zu mindest feste Zeiten sollten schon aufgestellt werden, wann man fest fährt. So nach dem "ich hab lust und melde mich jetzt mal einsatzbereit" ist völliger käse. Ursprünglich war das FRS system nur gedacht, bei lebensbedrohenden Situationen das wir hinzu fahren. Bei uns im Ort ist zwar eine Rettungswachte, die hat aber nur einen RTW (24h) und tagsüber noch 2 KTWs im Einsatz. Notärzte kommen entweder aus Erding oder München.
Aber mittlerweile werden wir auch hinzualarmiert, wenn im Umkreis kein RTW frei ist und von weiter her kommt. Dies ist zwar selten, kommt aber vor.

Anfangs, bis etwa vor 2 Jahren sind wir "wild" gefahren. Sprich, einer ist von GH mit dem FRS-Fahrzeug gekommen und alle anderen, sprich die die gerade Zeit hatten sind von zu Hause oder von Unterwegs hinzu gefahren. Dies ging aber nur, da jeder der so mitgefahren ist, ne Ausrüstung (Rettungsrucksack) im Auto hatte und von der Wehr mit 2. HFG ausgestattet wurde.
So ist einerseits sichergestellt, daß man sicher einen am Einsatzort sicher mit der kompletten Ausrüstung hat. Gerade für kleinere WEehren ist dies gut, da da meist nicht so viele Kleinfahreuge zu Verfügung stehen. Problem ist, daß man nie weiß, ob andere Kollegen noch hinzu kommen. Unter Umständen stehen dann mal 5-8 oder 10 Leute vor der Tür.

Persönlich bin ich dafür, daß min. 2 max. 3 Personen fahren. Alleine schon zum Eigenschutz sind 2 min erforderlich.

Bezüglich der kleidung, bei uns hat jeder seine eig. FRS-Kleidung. Sprich Hose und Einsatzjacke. Die sich auch deutlich von der Einsatzkleidung der FW unterscheiden. So sind sie im Einsatz leichter zu erkennen. Falls die im Einsatz kontaminiert würde, wandert sie direkt in die WaMa und spätestens in 2h wäre sie wieder bereit (geht nur, durch eig. Reinigung/Desinfektion) aber in der Zwischenzeit würde man dann notfalls auf die Einsatzkleidung der FW ausweichen bzw. wenn verfügbar über Reserve aus der Kk.
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

28.12.2010, 11:34
Hier mal ne Erklärung eines Juristen, der mal in einem Forum antwortete, wo man das Thema " Sonderrechtsfahrten ja/nein für HVO oder First Responder " diskutierte.

Hallo zusammen!

Ich muss leider sagen, aus meiner Sicht als Jurist stellen sich mir bei diesem Gefasel auf Stammtischniveau (man verzeihe mir diese Umschreibung) die Nackenhaare zu Berge.
Um die Situation hier anhand der Gesetzestexte klarzustellen:

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Die in Absatz 1 zugebilligten Sonderrechte sind in der Regel Personengebunden (bei Feuerwehrleuten oder KatSch-Angehörigen auf der Fahrt mit privatem PKW zum Gerätehaus ist man sich innerhalb der Rechtssprechung jedoch nicht ganz einig).

Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes ist hier eindeutig beschrieben, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten unter den gegebenen Voraussetzungen fahrzeuggebunden ist.

Als Helfer-vor-Ort oder First Responder wird man im Rahmen des Rettungsdienstes tätig.
Hierbei ist es unerheblich, dass das DRK auch Einheiten des Katastrophenschutzes bereitstellt.
Es ist klar zu unterscheiden zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, auch wenn die Organisation die gleiche ist.
Das Aufgabenspektrum des Katastrophenschutzes ist durch jeweilige Landesgesetze klar definiert und die Akutversorgung von einzelnen Notfallpatienten im Rahmen eines nicht-MANV durch dieses nicht vorgesehen.
Somit erstreckt sich das Tätigwerden als First-Responder (zur Situation definiert durch die einzelnen Rettungsdienstgesetze der Bundesländer) eindeutig auf den Aufgabenbereich des Rettungsdienstes.
Somit stehen Dir im Rahmen eines solchen Einsatzes auch keine Sonderrechte nach § 35 StVO zu.


§ 16 OWiG Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Jedermann kann sich jedoch auf § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz berufen.
Jedoch liegt hierbei eine Beweislastumkehr vor, d.h. man muss sich selbst rechtfertigen und sein Handeln begründen. Anhand dieser Norm kann geprüft werden, ob im konkreten Fall nicht rechtswidrig gegen ein Gesetz verstoßen wurde.

Man hat nicht rechtswidrig gehandelt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
D.h., die angewendete Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein um eine der oben genannten Gefahren abzuwenden.


Ich hoffe mit diesen Hinweisen auf die entsprechenden Gesetzestexte geholfen zu haben.

Max

28.12.2010, 11:42
Das mag mit Sicherheit für Angehörige von Hilfsorganisationen zutreffen.

Das Problem hier ist allerdings, dass der First-Resonder-Dienst von einer Feuerwehr betrieben werden soll.

Wenn die Feuerwehr die Aufgabe "First Responder-Dienst" nun explizit in ihre Satzung aufnimmt (was auch für den Versicherungsschutz zumindest auf dem Gebiet der Hanseatischen FUK Nord unabdingbar ist!) und dies von der Gemeinde abgesegnet wird, ist dieser Dienst auch als "hoheitliche" Aufgabe (wie die TH oder Brandbekämpfung) anzusehen. In diesem Sonderfall sieht es wohl anders aus...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.12.2010, 11:57
Das ist so korrekt, allerdings sprechen wir dann nicht mehr von so nem seltsamen Balken auf dem Dach eines Privat - PKW. Das ist nämlich auch in solch einem Fall nicht erlaubt sondern hier müsste ein FW - Fahrzeug mit entsprechender Ausrüstung für Sonder und Wegerechtsfahrten angeschafft werden. In HH z.B. rücken die FFen, die First Responder Einheiten sind, mit ihren HLF und mindestens 5 Mann stark aus. So sind sie nach Beendigung ihres Einsatzes sofort wieder über Funk für andere Einsätze greifbar ;)

28.12.2010, 12:17
Original von Hajo Behrendt
Wenn die Feuerwehr die Aufgabe "First Responder-Dienst" nun explizit in ihre Satzung aufnimmt (was auch für den Versicherungsschutz zumindest auf dem Gebiet der Hanseatischen FUK Nord unabdingbar ist!) und dies von der Gemeinde abgesegnet wird, ist dieser Dienst auch als "hoheitliche" Aufgabe (wie die TH oder Brandbekämpfung) anzusehen.



1. Nicht die Feuerwehr kann was in die Satzung aufnehmen sondern allenfalls die kommunale Legislative

2. In SH geht dies beispielsweise auch nur dann wenn das IM zustimmt.

3. Auch wenn es in der Satzung steht wird es dadurch noch lange keine hoheitliche Aufgabe.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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